Reicht's auch für die Umwelt?
Die Wahlen sind vorbei, die Karten neu gemischt. Auch die Partei des Umweltministers ist angeschlagen. Wie geht es nun weiter mit der Umweltpolitik? Von der letzten Regierung wurde Klimapolitik quasi zur Chefsache erklärt, ein Klima- und Energiefonds neu gegründet. Biosprit wurde – trotz Kritik von vielen Seiten – verstärkt forciert. Ein neues Umwelthaftungsgesetz passierte 2007 den Ministerrat – und wird seither in Kernpunkten weiterverhandelt. Vieles wurde aber auch noch nicht angegangen. Wie die Bundesarbeitskammer die Situation einschätzt, schlägt sich auch in den Forderungen an eine neue Bundesregierung nieder.
Für die Periode 2013 bis 2020 hat die EU ambitionierte Ziele definiert: Reduktion der CO2-Emissionen der EU-27 bis 2020 gegenüber 1990 um 20%, unter Umständen um 30%. Österreich soll gemäß dem Vorschlag der Europäischen Kommission die CO2-Emissionen gegenüber 2005 um 16% reduzieren und den Anteil erneuerbarer Energien bis 2020 auf 34% steigern.
Eine langfristige Klima- und Energiepolitik kann durch
Produktivitätssteigerung oder durch Technologieführerschaft positive Auswirkungen auf die österreichische Volkswirtschaft haben. Wegen ihrer Bedeutung für Beschäftigung, Technologieentwicklung, Energie- und Umweltpolitik, haben Maßnahmen im Inland gegenüber Zukäufen von CO2-Zertifikaten im Ausland Vorrang. Die Klimastrategie ist zu einem verbindlichen Planungsinstrument zu entwickeln. Staatliches CO2-Managment soll das inländische Programm und den Zukauf aus dem Ausland so abstimmen, dass Kosten und Risiken minimiert werden. Falls geplante Reduktionen in einem Jahr nicht erreicht werden, sind entsprechende Mittel zurück zu stellen, mit denen später der Emissionsüberhang abgedeckt werden kann. Energieintensiven Standorten in der EU muss eine Überlebenschance gesichert werden, indem Wettbewerbsvorteile von Nicht-EU-Produzenten durch geeignete Instrumente kompensiert werden.
PRIORITÄTEN SETZEN
Eine massive Verbesserung der Energieeffizienz ist notwendig und muss über Ordnungsrecht sowie ökonomische Ins-trumente vorrangig durchgesetzt werden: Bei thermischen Anlagen ist generell Strom und Wärme zu nutzen, unter anderem durch Ausbau der Fernwärme.
Für KonsumentInnen sind Anreize für höhere Energieeffizienz zu setzen, insbesondere für die thermische Sanierung von Wohngebäuden, für verbrauchsarme Haushaltsgeräte und für klimaschonendes Mobilitätsverhalten. Wichtig für Haushalte ist die Förderung energiesparender Großinvestitionen, die ja auch leistbar sein müssen.
Langfristig sind Strategien zur energiesparenden Raumentwicklung wichtig. Der motorisierte Individualverkehr ist dort einzuschränken, wo ausreichende Versorgung mit öffentlichem Verkehr gegeben ist.
Auch der Klimaschutz ist anhand volkswirtschaftlicher Kosten-Nutzen-Überlegungen zu beurteilen. So weist etwa der Einsatz von Biomasse zur Umwandlung in Wärme und Elektrizität ein relativ günstiges Kosten/Nutzen-Verhältnis auf. Dagegen liegen die derzeit zur Beimischung eingesetzten Bio- bzw. Agrotreibstoffe der ersten Generation bei den spezifischen Kosten je CO2 sowie bei ökologischen und sozialen "Nebeneffekten" sehr ungünstig (siehe Kasten Biotreibstoffe).
Viele Luftschadstoffe stammen aus den selben Quellen wie Treibhausgase, vor allem aus Verbrennungsprozessen. Es ist also sinnvoll, jene Maßnahmen zu bevorzugen, die beiden Zielen gleichermaßen dienen (siehe Kasten Synergieeffekte).
Der neu errichtete Klima- und Energie-Fonds muss endlich gegenüber bestehenden Förderungsinstrumenten abgegrenzt werden. Anstelle wie bisher meist etablierte Technologien zu unterstützen, soll er in Zukunft vor allem Technologieforschung fördern.
FEINSTAUB REDUZIEREN
Auf Basis des geltenden Immissionsschutzgesetzes-Luft (IG-L) können die Länder die Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid in besonders belasteten Gebieten aufgrund zahlreicher Ausnahmen nicht sicher stellen.
Die derzeit für Wirtschaftsverkehr sowie für Land- und Forstwirtschaft im IG-L vorgesehenen Ausnahmen von verkehrsbeschränkenden Maßnahmen müssen reduziert werden. Wegen der hohen Feinstaubemissionen aus Land- und Forstwirtschaft sollte auch die Förderung für Agrardiesel gestrichen oder umgewidmet werden. Eine Bundeseinheitliche Plakettenverordnung für KFZ (Luftschadstoffklasse) sowie bei Baumaschinen die Einführung eines "Pickerls" mit periodischer Emissionskontrolle, sind nötig. Für den Einsatz von Baumaschinen in Sanierungsgebieten müssen Partikelfilter oder niedrige Emissionswerte gesetzlich geregelt werden. Neuanlagen und gleichermaßen auch bestehende Betriebsanlagen, sind zu entsprechend geringeren Emissionen zu verpflichten.
VERKEHRSLÄRM BEKÄMPFEN
Der Verkehrslärm muss wirksamer bekämpft werden. Eineinhalb Millionen ÖsterreicherInnen fühlen sich durch Verkehrslärm belästigt. Eine Wohnumgebung, die Ruhe und Erholung ermöglicht, ist derzeit nicht für jeden leistbar. Natürlich sind Maßnahmen am Fahrzeug vorrangig. Aber die Verkehrszunahme kann damit nicht kompensiert werden. Daher sind auch Lärmschutz sowie den Verkehr vermindernde Maßnahmen nötig.
Dazu zählen bundesweit einheitliche, verbindliche Vorgaben beim Verkehrslärmschutz, entsprechende Rechte der von Lärm Betroffenen für die Bestandssanierungen, mehr Koordination, Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung beim Bundes-Umgebungslärmgesetz sowie die Absenkung der Schwellenwerte. Notwendig wäre freilich auch ein Bundesraumordnungsgesetz, um eine verpflichtende Koordination von Ländern und Bund bei Verkehrsplanungen zu erreichen.
Eine langfristige Klima- und Energiepolitik kann durch
Produktivitätssteigerung oder durch Technologieführerschaft positive Auswirkungen auf die österreichische Volkswirtschaft haben. Wegen ihrer Bedeutung für Beschäftigung, Technologieentwicklung, Energie- und Umweltpolitik, haben Maßnahmen im Inland gegenüber Zukäufen von CO2-Zertifikaten im Ausland Vorrang. Die Klimastrategie ist zu einem verbindlichen Planungsinstrument zu entwickeln. Staatliches CO2-Managment soll das inländische Programm und den Zukauf aus dem Ausland so abstimmen, dass Kosten und Risiken minimiert werden. Falls geplante Reduktionen in einem Jahr nicht erreicht werden, sind entsprechende Mittel zurück zu stellen, mit denen später der Emissionsüberhang abgedeckt werden kann. Energieintensiven Standorten in der EU muss eine Überlebenschance gesichert werden, indem Wettbewerbsvorteile von Nicht-EU-Produzenten durch geeignete Instrumente kompensiert werden.
PRIORITÄTEN SETZEN
Eine massive Verbesserung der Energieeffizienz ist notwendig und muss über Ordnungsrecht sowie ökonomische Ins-trumente vorrangig durchgesetzt werden: Bei thermischen Anlagen ist generell Strom und Wärme zu nutzen, unter anderem durch Ausbau der Fernwärme.
Für KonsumentInnen sind Anreize für höhere Energieeffizienz zu setzen, insbesondere für die thermische Sanierung von Wohngebäuden, für verbrauchsarme Haushaltsgeräte und für klimaschonendes Mobilitätsverhalten. Wichtig für Haushalte ist die Förderung energiesparender Großinvestitionen, die ja auch leistbar sein müssen.
Langfristig sind Strategien zur energiesparenden Raumentwicklung wichtig. Der motorisierte Individualverkehr ist dort einzuschränken, wo ausreichende Versorgung mit öffentlichem Verkehr gegeben ist.
Auch der Klimaschutz ist anhand volkswirtschaftlicher Kosten-Nutzen-Überlegungen zu beurteilen. So weist etwa der Einsatz von Biomasse zur Umwandlung in Wärme und Elektrizität ein relativ günstiges Kosten/Nutzen-Verhältnis auf. Dagegen liegen die derzeit zur Beimischung eingesetzten Bio- bzw. Agrotreibstoffe der ersten Generation bei den spezifischen Kosten je CO2 sowie bei ökologischen und sozialen "Nebeneffekten" sehr ungünstig (siehe Kasten Biotreibstoffe).
Viele Luftschadstoffe stammen aus den selben Quellen wie Treibhausgase, vor allem aus Verbrennungsprozessen. Es ist also sinnvoll, jene Maßnahmen zu bevorzugen, die beiden Zielen gleichermaßen dienen (siehe Kasten Synergieeffekte).
Der neu errichtete Klima- und Energie-Fonds muss endlich gegenüber bestehenden Förderungsinstrumenten abgegrenzt werden. Anstelle wie bisher meist etablierte Technologien zu unterstützen, soll er in Zukunft vor allem Technologieforschung fördern.
FEINSTAUB REDUZIEREN
Auf Basis des geltenden Immissionsschutzgesetzes-Luft (IG-L) können die Länder die Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid in besonders belasteten Gebieten aufgrund zahlreicher Ausnahmen nicht sicher stellen.
Die derzeit für Wirtschaftsverkehr sowie für Land- und Forstwirtschaft im IG-L vorgesehenen Ausnahmen von verkehrsbeschränkenden Maßnahmen müssen reduziert werden. Wegen der hohen Feinstaubemissionen aus Land- und Forstwirtschaft sollte auch die Förderung für Agrardiesel gestrichen oder umgewidmet werden. Eine Bundeseinheitliche Plakettenverordnung für KFZ (Luftschadstoffklasse) sowie bei Baumaschinen die Einführung eines "Pickerls" mit periodischer Emissionskontrolle, sind nötig. Für den Einsatz von Baumaschinen in Sanierungsgebieten müssen Partikelfilter oder niedrige Emissionswerte gesetzlich geregelt werden. Neuanlagen und gleichermaßen auch bestehende Betriebsanlagen, sind zu entsprechend geringeren Emissionen zu verpflichten.
VERKEHRSLÄRM BEKÄMPFEN
Der Verkehrslärm muss wirksamer bekämpft werden. Eineinhalb Millionen ÖsterreicherInnen fühlen sich durch Verkehrslärm belästigt. Eine Wohnumgebung, die Ruhe und Erholung ermöglicht, ist derzeit nicht für jeden leistbar. Natürlich sind Maßnahmen am Fahrzeug vorrangig. Aber die Verkehrszunahme kann damit nicht kompensiert werden. Daher sind auch Lärmschutz sowie den Verkehr vermindernde Maßnahmen nötig.
Dazu zählen bundesweit einheitliche, verbindliche Vorgaben beim Verkehrslärmschutz, entsprechende Rechte der von Lärm Betroffenen für die Bestandssanierungen, mehr Koordination, Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung beim Bundes-Umgebungslärmgesetz sowie die Absenkung der Schwellenwerte. Notwendig wäre freilich auch ein Bundesraumordnungsgesetz, um eine verpflichtende Koordination von Ländern und Bund bei Verkehrsplanungen zu erreichen.
Splitter
Zusammenfassung
Die Klimapolitik braucht eine verbindliche Strategie, die auch für die österreichische Volkswirtschaft möglichst vorteilhaft sein sollte. Stattdessen setzen sich nicht überraschend auch in der Umweltpolitik immer wieder so genannte "Partikularinteressen" durch. Das Verursacherprinzip, einst scheinbar unangefochten, muss immer wieder gegen Unternehmer- Inneninteressen – Stichwort "Standortwettbewerb" – neu eingefordert werden.









