Umwelthaftung
Auf Ausnahmen verzichten
Die Umweltländesräte fordern einstimmig von Umweltminister Pröll, auf Haftungsausnahmen zu verzichten.
Per Resolution verlangen die Umweltländesräte der Bundesländer, bei der Umsetzung der EU-Umwelthaftungsrichtlinie auf die geplanten Haftungsausnahmen zu verzichten. Weiters wollen die Landesräte wirksamere Regeln für die Öffentlichkeitsbeteiligung. Die in der Regierungsvorlage noch vorgesehenen Haftungsausnahmen für den Normalbetrieb sowie das Entwicklungsrisiko widersprechen dem Verursacherprinzip und sozialisieren Risiken, die der Betreiber zu tragen hätte, so die Resolution. Zudem widersprechen die Ausnahmen den Haftungsprinzipien im Wasserrechtsgesetz und bergen die Gefahr, dass damit auch Kostentragungspflichten in den anderen Umweltgesetzen unterlaufen werden. Angesichts der Neuwahl des Parlaments richtet sich die Resolution de facto an den nächsten Umweltminister. Die Auflösung des Parlaments macht sogar die bisherige Regierungsvorlage hinfällig und den Weg frei, dass die kommende Bundesregierung eine rundum verbesserte Regierungsvorlage beschließen kann.









