Cover Ausgabe 04 | 2009   eMail   Impressum

Stille Nächte?

Stille Nacht ist ein ganz tiefer Wunsch für die Weihnachtszeit. Doch für viele ÖsterreicherInnen wird er das ganze Jahr nicht wahr, weil dröhnender Verkehrslärm sie beim Schlaf stört. Mit dem Umgebungslärmgesetz soll nun ein wichtiger Schritt gesetzt sein, um "die Lärmbelastung in Österreich einheitlich zu erfassen und für einen besseren Schutz vor Umgebungslärm zu sorgen", so Umweltminister Nikolaus Berlakovich auf der Homepage www.laerminfo.at. Seit Jänner 2009 sind auch die Lärmkarten und die zugehörigen Aktionspläne im Netz. Inwieweit können die Versprechen eingelöst werden und was bleibt noch zu tun?
Von Werner Hochreiter
So sehr der Mikrozensus die Lärmbelästigung aufzeigt (siehe Kasten Seite 12), so wenig kann er zu konkreten Problemlösungen beitragen. Denn er ist eine repräsentative Befragung. Wo genau die Betroffenen leben, darüber kann er nicht Auskunft geben. Seit langem fordern daher ExpertInnen, dass objektive Lärmdaten erhoben werden, um ein verlässliches Bild von den lärmsanierungsbedürftigen Bereichen zu bekommen. Sinnbildlich ist wohl, wie 2008 sowohl die Asfinag als auch das Verkehrsministerium heftige Kritik vom Rechnungshof einstecken mussten, weil sie zu den abgeschlossenen Lärmschutzwandprojekten, in die viele Millionen Euro investiert wurden, nicht zu sagen vermochten, wie viele Menschen dadurch von Lärm entlastet worden sind.
So mancher Lärmexperte hat Hoffnung geschöpft, als die EU-Kommission in diese Richtung einen Vorstoß gemacht hat. Herausgekommen ist die 2002 beschlossene EU-Umgebungslärmrichtlinie (Environmental Noise Directive, kurz END), die den Mitgliedstaaten ein Managementsystem zur Lärmminderung vorschreibt und dabei stark – so wie im angelsächsischen Bereich üblich – auf Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung als "Motor" setzt: Die Richtlinie knüpft an die höherrangige Verkehrsinfrastruktur an: viel befahrene Straßen und Schienenstrecken sowie stark frequentierte Flughäfen. Dort ist der Lärm zu erheben und sind dann Aktionspläne zur Lärmminderung auszuarbeiten.

STRATEGISCHER ANSATZ
Die EU-Kommission hat damit einen strategischen Ansatz vorgegeben, der in mehrfacher Hinsicht die zentralen Probleme in Österreich anspricht. Denn ein ganzheitlicher Ansatz, der systematisches und transparentes Vorgehen vereint und Beteiligungsmöglichkeiten für die Betroffenen eröffnet, ist eine echte Herausforderung, der sich viele der auf www.laerminfo.at veröffentlichten Aktionspläne noch nicht gestellt haben. Der von der Asfinag im Auftrag des Verkehrsministeriums erstellte Plan für Autobahnen und Schnellstraßen bleibt die wesentlichen Antworten schuldig. Das heißt nicht, dass nichts passiert: Die Asfinag ist wohl einer der größten Investoren in Lärmschutzwände in Österreich. Doch in Summendaten zu den Lärmschutzausgaben und allgemeinen Bekundungen für die Zukunft können sich betroffene BürgerInnen schwerlich wiederfinden. Vergeblich sucht man nach Angaben zu konkreten Konfliktbereichen und einer Prioritätenliste für die nächsten Jahre, obwohl die Asfinag-Regionalmanager bestens ihre Sorgenkinder im über 2.000 km langen Streckennetz kennen. Doch im öffentlichen Aktionsplan werden sie nicht genannt. Lediglich auf einen internen Lärmkataster der Asfinag wird verwiesen, ohne zu begründen, warum er nicht veröffentlicht wird.

LÄRMKARTEN
Die Lärmkarten für ganz Österreich auf www.laerminfo.at verdienen jedoch Anerkennung. Der Einstieg ist etwa über die Eingabe der Postadresse möglich. Man kommt bequem zu den Karten für den Tages- wie den Nachtzeitraum. In Konfliktkarten sind diejenigen Bereiche eingefärbt, in denen die Schwellenwerte gemäß Umgebungslärmgesetz überschritten sind. Die Auflösung der Karten ist dabei so perfekt, dass jedes Gebäude erkennbar und das Ausmaß der Überschreitung für jede Fassade gesondert ablesbar ist.
Allerdings liefern Karten dieser Art nur eine erste Annäherung ans Thema. Eine Verknüpfung mit den Einwohnerdaten ist auf der österreichischen Lärmplattform noch nicht erfolgt. Art. 8 von END bestimmt, dass die Maßnahmen in den Aktionsplänen ".... auf die Prioritäten eingehen (sollen), die sich gegebenenfalls aus der Überschreitung relevanter Grenzwerte oder aufgrund anderer von den Mitgliedstaaten festgelegter Kriterien ergeben …". Ohne Auswertung und Offenlegung der erhobenen Lärm- und Einwohnerdaten, ohne Kriterien für die Pioritätenreihung ist ein konsistenter Plan nicht machbar. Dabei zeigen Beispiele aus anderen Ländern, dass es leicht möglich ist, auch diejenigen Bereiche kartographisch darzustellen, wo vergleichsweise besonders viele Menschen belastet sind bzw. wo Betroffene sehr hohen Überschreitungen ausgesetzt sind. In Luxemburg hat man so die prioritären Konfliktbereiche ermittelt, für die nun Maßnahmen entwickelt werden müssen. David Glod aus dem Luxemburger Umweltministerium hat dazu berichtet, dass er und seine KollegInnen echt überrascht waren, dass diese Prioritätenreihung dann kaum mehr in Frage gestellt worden ist: "Selbst Betroffene, die dadurch erkennen mussten, dass sie wohl noch einige Zeit auf Maßnahmen würden warten müssen, waren
mit dieser Klärung zufrieden", so Glod anlässlich der Tagung "Aktionsplan gegen Straßenlärm – wie geht es weiter?",
die Wiener Umweltanwaltschaft, Lebensministerium und AK Wien am 19. November 2009 gemeinsam veranstaltet haben.
Mag. Werner Hochreiter ist Jurist und Mitarbeiter der Abteilung Umwelt & Verkehr in der AK Wien.
Kontroverse

Klimaschutz - Sollen die MieterInnen dafür zahlen?

Klimaschutz und Energiesparen ist in aller Munde, die Dämmung von Gebäuden würde sehr viel dazu beitragen können. Geht es nach den WohnbauträgerInnen, sollen die Kosten nach einer thermischen Sanierung auf die MieterInnen abgewälzt werden. Sollen die MieterInnen für den Klimaschutz zahlen?