Cover Ausgabe 04 | 2009   eMail   Impressum

Mehr Rechte, weniger Zug?

1,5 Millionen der österreichischen ArbeitnehmerInnen sind PendlerInnen. Der Zeitaufwand ist teilweise enorm: 40 Prozent der PendlerInnen brauchen zumindest eine Stunde täglich, 15 Prozent sogar zwei Stunden und mehr für ihre Arbeitswege. Derzeit stellt sich die Situation so dar, dass zwar Beschäftigte und KonsumentInnen in Österreich Rechte haben, nicht aber PendlerInnen. Fahrgäste fühlen sich aber auch als VerbraucherInnen und sind in einer modernen Verkehrspolitik auch so zu behandeln. Das bedeutet natürlich auch gesetzlich verbriefte Rechte bei mangelhaft erbrachten Leistungen.
Von Doris Unfried
Aus regelmäßigen Umfragen wissen wir, was sich die Fahrgäste im öffentlichen Verkehr wünschen: an erster Stelle stehen pünktliche Verbindungen und kalkulierbare Fahrzeiten. An zweiter Stelle einfache Umsteigemöglichkeiten und gesicherte Anschlüsse. Weiters besteht der Wunsch nach rechtzeitiger Information bei Störungen und an vierter Stelle stehen Komfortwünsche wie ausreichendes Platzangebot, saubere Fahrzeuge usw.
Die Verkehrsunternehmen verdienen an der größten Fahrgastgruppe, den PendlerInnen, sehr gut. Von den beförderten Personen des größten Anbieters ÖBB entfallen 85 Prozent auf Reisende im Nahverkehr. Und mit diesen Nahverkehrsfahrgästen erwirtschaftet das Unternehmen vier Fünftel seines Umsatzes. Deshalb muss es für die große Stammkundengruppe der PendlerInnen in Zukunft endlich verbindliche Fahrgastrechte geben.

FAHRGASTRECHTE
Zwar haben die ÖBB im Gleichklang mit anderen europäischen Bahnen für Reisende im grenzüberschreitenden und nationalen Fernverkehr (z. B. ICE, EC, IC) eine freiwillige Passagier-Charta mit Fahrgastrechten erstellt. Diese Charta sieht einen Ausgleich für Verspätungen vor. Das mag ein Schritt in Richtung Kundenorientierung sein. Allerdings können die Bestimmungen jederzeit einseitig geändert werden, und Regional- und Nahverkehr sind davon ausgenommen.
Die freiwillige Passagier-Charta der ÖBB sieht derzeit Entschädigungen vor, wenn nationale und internationale Fernzüge mehr als 60 Minuten und Nachtzüge mehr als 120 Minuten Verspätung haben. Die Höhe des zu erstattenden Betrages richtet sich nach dem Preis des Tickets und beträgt maximal 20 Prozent. Daneben gibt es eine Reihe von Ausnahmen, die wiederum eine Zahlung ausschließen: Ereignisse verursacht durch Dritte (Unfälle bei Eisenbahnkreuzungen, Suizide), elementare Ereignisse (Hochwasser, Erdbeben, Lawinenschäden, Lawinengefährdung, Sturmschäden, Blitzschläge), geplante Bauarbeiten bei vorheriger Information der Kunden, Sonderzüge, Passangebote (z. B. InterRail, EuroDomino, Eurail), Eingriffe durch staatliche Organe (z. B. in militärischem Interesse, Zivilschutz), Ausfall von Zügen durch Streik oder Verspätung im internationalen Verkehr, ausschließlich vom Kunden verursachte Gründe. Darüber hinaus haben KundInnen im Regional- und Nahverkehr grundsätzlich keinen Anspruch auf Entschädigung.
Für die Einführung von Fahrgastrechten im Nahverkehr spricht, dass Verbraucherrechte Fahrgäste erwiesenermaßen zufriedener machen und sich die Qualität verbessert, da es für die Verkehrsunternehmen wirtschaftlich lohnend wird, Verspätungen und Zugsausfälle zu vermeiden. Auch der Klimawandel und die steigende Rohstoffknappheit machen den öffentlichen Verkehr immer wichtiger.
Fahrgastrechte müssen gesetzlich verankert werden, weil Erklärungen und Garantien, die Verkehrsunternehmen freiwillig gewähren, rechtlich unverbindlich sind. Beförderungsbedingungen bestimmen das Verhältnis zum Fahrgast einseitig und es liegt in der Hand des Beförderers, dem Kunden Rechte zu geben oder zu nehmen. Die einzige moderne und zukunftsorientierte Lösung sind daher,verbindliche Rechte auf gesetzlicher Basis für Fahrgäste sowohl im Fern- als auch im Nahverkehr.
Mag.a Doris Unfried ist Betriebswirtin und Mitarbeiterin der Abteilung Umwelt und Verkehr in der AK Wien.
Kontroverse

Klimaschutz - Sollen die MieterInnen dafür zahlen?

Klimaschutz und Energiesparen ist in aller Munde, die Dämmung von Gebäuden würde sehr viel dazu beitragen können. Geht es nach den WohnbauträgerInnen, sollen die Kosten nach einer thermischen Sanierung auf die MieterInnen abgewälzt werden. Sollen die MieterInnen für den Klimaschutz zahlen?