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Klimaschutz - Sollen die MieterInnen dafür zahlen?

Klimaschutz und Energiesparen ist in aller Munde, die Dämmung von Gebäuden würde sehr viel dazu beitragen können. Geht es nach den WohnbauträgerInnen, sollen die Kosten nach einer thermischen Sanierung auf die MieterInnen abgewälzt werden. Sollen die MieterInnen für den Klimaschutz zahlen?
Pro:
Mag. Hans Jörg Ulreich
"Der Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, an der sich auch die MieterInnen beteiligen müssen – natürlich wird das Wohnen dadurch teurer." Klare Worte vom obersten Mietervertreter. Leider stammen die von keinem Österreicher, sondern vom deutschen Mieterbund-Chef Franz-Georg Rips. Laut Gesetz darf man dort relativ unbürokratisch pro Jahr elf Prozent der Sanierungskosten auf die Mieter umlegen. Bei 300,- Euro/m2 für eine thermische Sanierung wäre das eine Mieterhöhung von 2,75 Euro monatlich.
Wir Österreicher sind lieber Letzter im Kyoto-Ranking der alten EU-15, zahlen Unsummen an Strafe und verschlafen den Umstieg auf die neuen Umwelttechnologien! Dabei wäre das Potenzial im Bereich der thermischen Sanierung enorm. Allein im Bereich der 35.000 Wiener Gründerzeithäuser liegt ein Bauvolumen von über 5,2 Milliarden Euro brach, welches zehntausende Arbeitsplätze schaffen und bis zu 100 Tonnen CO2 je Haus und bis zu 70 Prozent der Heizkosten einsparen könnte. Die Heizkosten aber sparen MieterInnen und investieren müsste der Vermieter!
Welche "Anreize" für den Vermieter gibt es denn schon? Die Altbauwohnungen im gründerzeitlichen Bestand unterliegen einer gesetzlichen Preisregelung. Man kann mit den MieterInnen zwar marktübliche Mietverträge abschließen, diese können aber überprüft und herabgesetzt werden. Auch bei "exquisit sanierten" Objekten mit vorbildlicher Energiebilanz gesteht die Stadt Wien nur einen politisch gewollten Mietzins von ca. 5,– Euro/m2 und Monat zu. Verwendet man für die Sanierung aber (bis zu 75 Prozent) öffentliche Mittel, dann kann man während der 15-jährigen Förderdauer "kostendeckend" vermieten. Das sind derzeit bis zu 8,5 Euro/m2. Versteht das jemand? Die Wohnbauförderung in Wien verlangt die Vereinbarkeit des Objektes mit dem Flächenwidmungsplan. Dieser gilt zwar nur für den Neubau – aber alle Gründerzeithäuser, die nicht mit ihm übereinstimmen (zwei Drittel tun das nicht) müssen in eine Kommission. Ohne zwischen den beantragten unterschiedlich hohen Förderungen zu differenzieren, werden dort in mehr als 50 Prozent der Fälle Abbruchauflagen (bis zu ein Drittel des Gebäudes) erteilt. Für eine thermisch energetische Förderung in der Höhe von 50.000,– Euro wird aber niemand Wohnfläche im Wert von 200.000,– Euro abreißen.
In Österreich kann man die Mieten nur erhöhen, wenn die so genannte Hauptmietzinsreserve, die die Einnahmen der letzten zehn Jahre und auch noch die der nächsten zehn Jahre umfasst, nicht reicht. Viele Vermieter haben in der Vergangenheit frei werdenden Wohnungen um ca. 620,- Euro/ m2 im Standard angehoben und auch noch andere Verbesserungen durchgeführt, z.B. Aufzüge eingebaut. Diese Ausgaben aber werden bei einem Mieterhöhungsverfahren nicht anerkannt – die Einnahmen aus den teureren Wohnungen aber sehr wohl! Daher nutzt diese Möglichkeit, die thermischen Sanierungskosten auf die MieterInnen umzulegen, eigentlich nur die Gemeinde Wien!
Lösung: Im Mietrechtsgesetz könnte man Häuser, bei denen der Heizwärmebedarf mit viel Investorengeld um mindestens 50 Prozent gesenkt wurde, mit der angemessenen Vermietbarkeit belohnen. So eine Begünstigung hat in der Vergangenheit schon mehrfach Wunder gewirkt, würde derzeit maximal hundert Häuser betreffen und wäre ein Anreiz für viele Vermieter, ihre Häuser thermisch zu sanieren. AltmieterInnen wären davon nicht betroffen und auch nicht jene, die sowieso den Marktzins bei Neuvermietung zahlen müssen. In der Praxis werden nämlich nur weniger als ein Prozent der Mietverträge bekämpft.

Pro:

Mag. Hans Jörg Ulreich ist Betriebswirt und konzessionierter Immobilientreuhänder sowie Bauträgersprecher der Wirtschaftskammer Wien.
Verhindert der Mieterschutz den Klimaschutz?

Kontra:

Mag. Franz Köppl ist Ökonom und Wohnwirtschaftsexperte in der AK Wien.
Mietrecht ist kein Hindernis für den Klimaschutz
Kontroverse

Klimaschutz - Sollen die MieterInnen dafür zahlen?

Klimaschutz und Energiesparen ist in aller Munde, die Dämmung von Gebäuden würde sehr viel dazu beitragen können. Geht es nach den WohnbauträgerInnen, sollen die Kosten nach einer thermischen Sanierung auf die MieterInnen abgewälzt werden. Sollen die MieterInnen für den Klimaschutz zahlen?