Grundrecht
Naturbenutzung in Österreich
Der Aufenthalt in der Natur und ihr Betreten sind in Österreich eine Selbstverständlichkeit, sind sie auch rechtens?
Erholung in der freien Natur dient der Gesundheitsvorsorge und ist Lebensgrundlage für die Tourismuswirtschaft. Ein Blick auf die rechtlichen Grundlagen offenbart allerdings eine Diskrepanz zwischen tatsächlicher Übung und der Rechtsordnung. Es bestehen zwar eine Vielzahl von Betretungsrechten in Bundes- und Landesgesetzen. Untereinander abgestimmt sind sie aber nicht. Häufiger werdende Gerichtsentscheidungen zeigen, dass die Spannungen zwischen diesem Nutzungsbedürfnis der Allgemeinheit und den Grundeigentümern größer werden, wobei sich oft letztere durchsetzen. Vor dem Hintergrund ausländischer Vorbilder entwickelt Sebastian Schmid von der Uni Innsbruck im Journal für Rechtspolitik in einem Aufsatz ein Betretungsgrundrecht zu Erholungszwecken, das auch selber schon Rechtsgrundlage für das Betreten der Natur sein kann.








