Umweltsenat
Endlich ohne Ablaufdatum
Ende 2009 wäre der befristet eingerichtete Umweltsenat schon wieder ausgelaufen. Bisher haben die Verlängerungen – manchmal mit Hängen und Würgen – geklappt, aber es war ein unwürdiges Hase-und-Igel-Spiel. Als unabhängige Berufungsinstanz in Angelegenheiten zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) hat sich der Umweltsenat durch Fachkompetenz und ein hohes juristisches Niveau seinen Platz als allgemein anerkannte und gut funktionierende Rechtsmittelbehörde gesichert. Durch seine Spruchpraxis trägt er maßgeblich zu einer rechtsstaatlichen und dem Umweltgedanken verpflichteten Vollziehung und Rechtsfortbildung bei. Jetzt endlich wird die Befristung aufgehoben. Gleichzeitig wird eine Altersgrenze für die (Wieder-)Bestellung der Mitglieder eingezogen, um wie beim Verwaltungsgerichtshof und beim
Verfassungsgerichtshof das Dienstalter der Mitglieder zu begrenzen. Erfreulich, dass die dafür nötige Verfassungsbestimmung beschlossen werden konnte.
Verfassungsgerichtshof das Dienstalter der Mitglieder zu begrenzen. Erfreulich, dass die dafür nötige Verfassungsbestimmung beschlossen werden konnte.








