Abfallwirtschaft I
Tarifstreit
Die Mindestlöhne in der deutschen Entsorgungswirtschaft wackeln.
Anfang Dezember hat die deutsche Bundesregierung das Thema Mindestlöhne gemäß Entsendegesetz auf unbestimmte Zeit vertagt. Gewerkschaften und Opposition sind empört. Auch die meisten Arbeitgeberverbände wollen einen Mindestlohn. Noch unter der Vorgängerregierung sind alle Voraussetzungen geschaffen worden, um für einige Branchen, u. a. die Entsorgungswirtschaft, Mindestlöhne flächendeckend verordnen zu können. So haben die Gewerkschaft ver.di und der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft einen Mindestlohntarifvertrag für die 150.000 Beschäftigten mit einem Mindeststundenlohn von 8,02 Euro abgeschlossen, der aber nur für tarifgebundene Arbeitnehmer der Branche gilt. Im neuen Koalitionsvertrag hat sich die FDP allerdings ein Vetorecht zu jedem einzelnen Mindestlohn ausbedingen lassen, wovon sie nun Gebrauch macht. Ver.di befürchtet nun eine weitere Lohnspirale nach unten. Schon jetzt werden in den nicht-tarifgebundenen Betrieben Hungerlöhne von 4 bis 6 Euro bezahlt. Mindestlohnregelungen gibt es in 20 der 27 EU-Mitgliedstaaten. Belgien, Frankreich, Irland, Luxemburg und die Niederlande haben Mindestlöhne mit 8,15 bis 9,30 Euro. In Österreich und den skandinavischen Ländern besteht dagegen eine beinahe flächendeckende Tarifbindung. In Westdeutschland wurden 2004 dagegen nur 68 Prozent der Beschäftigten nach Tarif bezahlt, in Ostdeutschland 53 Prozent.








