Kein Spaß
Schweiz kürzt LKW-Maut
Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hat im November 2009 die LKW-Maut-Erhöhung vom Jänner 2008 als ungerechtfertigt aufgehoben. Der Schweizer Transporteurverband hatte aufgrund eines Gutachtens geklagt. Laut Urteil darf bei der Mautfestsetzung die Kostendeckung als oberstes Prinzip nicht überschritten werden. Externe Kosten für die Allgemeinheit (z. B. Klimawandel, Lärm und Gesundheit) können zwar sehrwohl geltend gemacht werden, nicht jedoch Staukos?ten. Sollte das Urteil bei einer Berufung durch den Schweizer Bundesrat bestätigt werden, könnte die Schweizer LKW-Maut (LSVA) um bis zu zehn Prozent gekürzt werden. Das Urteil ist ein schwerer Rückschlag, da durch die Mauterlöse die Verlagerung von der Straße auf die Schiene finanziert wird. Die mühsam mit der EU ausverhandelten Mauttarife auf den Schweizer Autobahntransitstrecken werden ebenso torpediert. Im europäischen Kontext liegen die Schweizer Mauttarife jedoch auch nach einer möglichen Senkung unangefochten an der Spitze.








